Friede, Freude, Sichtschutzzaun
Wer bei seiner Grundstückseinfriedung neben ein paar Grundregeln auch auf Qualität und perfekte Planung achtet, wird lange Freude daran haben. Dann klappt es auch mit dem Nachbarn.
(tdx) Sichtschutzzäune aus Aluminium und Glas werden immer beliebter, mit ihnen lassen sich attraktive Terrassen und gemütliche Sitzecken gestalten, aber auch lästige Blicke und Straßenlärm abhalten. Dabei haben solche Elemente nicht nur praktischen Nutzen, moderne Sichtschutzzäune sind wahre Hingucker und ersetzen zunehmend den klassischen Gartenzaun. Den Gestaltungsmöglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt, die Auswahl ist riesig.
Bevor ein Sichtschutz geplant und errichtet wird, sollten zwei grundlegende Fragen geklärt sein: Für welchen Zweck möchte ich einen Sichtschutz errichten und was ist in meinem Wohngebiet erlaubt? Sichtschutzelemente schaffen nicht nur Privatsphäre, sie sind auch Wind- und Schallschutz. Mit 1,60 bis 2 Metern sind sie deutlich höher als ein klassischer Gartenzaun. Sie sollten neben der Funktionalität auch optisch überzeugen und zu Haus und Garten passen. Leeb, Europas führender Hersteller von Balkonen und Zäunen, bietet ein umfangreiches Sortiment aus über 300 Balkon- und Zaunmodelle aus Aluminium, Glas und Holz. Mit den unterschiedlichen Designs lassen sich individuelle Gartenträume leicht verwirklichen.
Wenn der Sichtschutz auch als Schall- und Windschutz dienen soll ist zu beachten, dass eine geschlossene Zaunoberfläche auch zu unerwünschten Verwirbelungen führen kann. Trifft nämlich heftiger Wind auf ein geschlossenes Element, weicht er nach oben hin aus und erzeugt unter Umständen auf beiden Seiten unangenehme Luftwirbel. Gegliederte Elemente sind eine gute Lösung, da die einzelnen Lamellen durch ihre Geometrie die Zugluft vermindern und zudem den Schall ablenken. Dennoch bleibt genug Luftbewegung erhalten, die beispielsweise wichtig ist für Pflanzen, um sie vor Ungezieferbefall zu bewahren. Auch eine Kombination aus Heckenpflanzen und Sichtschutz kann dies verhindern. Wenn ein Sichtschutzzaun vernünftig geplant und ausgeführt ist, haben beide Seiten des Zauns etwas davon – man selbst und der Nachbar.
Die zweite Frage ist, was bei einem Sichtschutz erlaubt ist und was nicht. Wer muss um Erlaubnis gefragt werden und wie sind die Regeln und Bestimmungen. Was im einen Bundesland gestattet ist, kann im anderen unter Umständen verboten sein. Die Vorgaben dazu sind im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes verankert und variieren teils erheblich. Anlaufstelle sollte von daher das jeweilige Bauamt am Wohnort sein, die Bauherren verbindlich über die Höhe und den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze Auskunft geben können. Zur Wahrung eines guten Nachbarschaftsverhältnisses sollte bei Planung und Errichtung eines Blickschutzes auch bedacht werden, dass der Nachbar nicht plötzlich ungewollt auf seiner Terrasse oder in seinem Garten im Schatten liegt.
Da Sichtschutzzäune dauerhaft der Witterung ausgesetzt sind und auch einen Sturm nicht fürchten sollten, ist Qualität gefragt. Sichtschutzelemente von Leeb sind für besondere Langlebigkeit bekannt. Kompetente Beratung vor Ort und eine fachgerechte Montage sind selbstverständlich. So sind aus heimischem Holz und Aluminium maßgeschneiderte Balkongeländer und Zäune für bereits mehr als 100.000 zufriedene Kunden entstanden.
Einen Überblick über das gesamte Sortiment und die neuen Modelle von Leeb gibt es auf www.leeb-balkone.com und in den aktuellen Gratis-Katalogen. Hotline: 0800 180 1003.
Downloads
Pressekontakt
PR-Company GmbHAnton-Sorg-Str. 1
86199 Augsburg
T.: +49 (0) 821 / 258 93 00
F.: +49 (0) 821 / 589 74 78
M.: info@prcompany.de