Mo17.01.1109:51

Nachhaltigkeit: Einheitliche Regeln für Europa

Von: Institut Bauen und Umwelt e.V.

Die Novellierung der europaweit verbindlichen Bauprodukten-Verordnung wird die „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ als Basisanforderung an bauliche Anlagen aufnehmen und verweist für den Nachweis konkret auf die Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs).

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(tdx) Die Grundlagen zur Erstellung von Ökobilanzen ist in der weltweit gültigen Norm ISO 14040/44 geregelt. Da die Umwelt-Produktdeklaration (EPD) des Institut Bauen und Umwelt (IBU) als Kern eine solche Ökobilanz enthält und des Weiteren auf den internationalen Normen ISO 14025 und ISO 21930 basiert, ist die Vorraussetzung für eine europa- und sogar weltweite Vergleichbarkeit von Bauprodukten mit der Arbeit des IBU bereits gegeben. Um europaweit weitere Handelsbarrieren abzubauen und gleichzeitig das Nachhaltige Bauen weiter zu fördern, geht der Harmonisierungsprozess mit der Einführung der Bauprodukten-Verordnung nun noch einen entscheidenden Schritt weiter.

 

„Die aktuelle Verabschiedung der Bauprodukten-Verordnung durch das Europaparlament ist ein wichtiger Schritt, um nachhaltiges Bauen europaweit zu vereinheitlichen. Zusätzlich zur neuen Verordnung wird durch die europäische Normenorganisation (CEN) bereits dieses Jahr die baupraktische Umsetzung, die EN 15804 vorgestellt, um die Aufgabe des nachhaltigen Bauens bezüglich Bauprodukte einheitlich zu konkretisieren“, so Hans Peters, Geschäftsführer des IBU über die Relevanz und weitere Entwicklung der europaweiten Arbeiten.

 

Die europäische Bauprodukten-Verordnung wird voraussichtlich 2013 in Kraft treten und damit die bisherige Bauprodukten-Richtlinie ablösen. Die wesentliche Änderung der neuen Verordnung: die aktuell sechs Basisanforderungen an bauliche Anlagen werden um eine siebte Anforderung, „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ erweitert. Kriterien wie die Recyclebarkeit des Bauwerks und der verwendeten Baustoffe sowie die Nutzungsdauer des Bauwerks und der ressourcenschonende Einsatz von Rohstoffen und Sekundärbaustoffen werden darin als wesentliche Merkmale aufgeführt.

 

Um dieser neuen Anforderung in Zukunft gerecht werden zu können, bedarf es natürlich entsprechenden Informationsformaten, die all diese Daten offen legen und vergleichbar machen. In der Verordnung wird daher neben der Basisanforderung Nr.7 auch für die Anforderung Nr.3 in Bezug auf „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ auf die Verwendung der EPD, wie die des IBU hingewiesen.

 

Die EPD liefert eine detaillierte Lebenszyklusanalyse, deren Systemgrenzen von einem Sachverständigen-Ausschuss geprüft und in einem weiteren Schritt von unabhängigen Dritten verifiziert sind. Bauprodukthersteller die auf eine EPD setzen, setzen auf ein Ökolabel höchster Qualität, Akzeptanz und internationaler Gültigkeit und sind damit für die Zukunft bestens gerüstet.

 

Weitere Informationen sind erhältlich beim Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU e.V.), Rheinufer 108, 53639 Königswinter, Telefon: (022 23) 29 66 79-0, Telefax: (022 23) 29 66 79-1, E-Mail: info@bau-umwelt.com oder im Internet unter www.bau-umwelt.com.

 

Über das Institut Bauen und Umwelt e.V.

 

Das Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU e.V.) ist entstanden aus einer Initiative von Bauproduktherstellern, die sich entschieden haben, der Forderung nach mehr Nachhaltigkeit im Bauwesen gemeinsam Nachdruck zu verleihen. Mittlerweile folgen mehr als 500 direkte und indirekte Mitglieder dem Nachhaltigkeitsgedanken des IBU, darunter internationale Konzerne, Mittelständler, Vertriebsgesellschaften und Verbände. Die Mitgliedsunternehmen erarbeiten mit externen Experten umfassende Öko-Bilanzen für Baustoffe und -teile. Nach einem unabhängigen Prüfverfahren wird eine Umwelt-Produktdeklaration (EPD) ausgestellt und damit ein Öko-Label Typ III verliehen.

 

Die Umwelt-Produktdeklaration für Bauprodukte des IBU entstand in enger Verzahnung mit Bau- und Umweltbehörden in Deutschland sowie dem internationalen Normungsprozess. Eine Umwelt-Produktdeklaration basiert auf dem europäischen Normenprozess sowie der weltweiten Normenreihe ISO 14025 und ISO 21930 "environmental declarations of building products". Das IBU ist derzeit in Deutschland die einzige unabhängige Organisation, die produktübergreifend nach der international bereits abgestimmten Normung verfährt. Die Herstellerangaben überprüft ein unabhängiger Sachverständigen-Ausschuss aus Experten von Hochschulen, dem Bauministerium, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, dem Umweltbundesamt sowie weiteren Experten aus den Bereichen Umwelt und Bauen. Das IBU-Siegel hat daher eine sehr hohe Aussagekraft, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz.

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