Mo17.04.2310:17Fachpresse

Die Förderung gemäß QNG schränkt Nutzung wichtiger Umweltdaten ein

Von: Institut Bauen und Umwelt e.V.

Umwelt-Produktdeklarationen liefern auf Grundlage verifizierter Ökobilanzen wichtige, transparente Informationen zu Umweltwirkungen von Bauprodukten. Die aktuelle Datenqualität wird in der neuen Version des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) jedoch nicht berücksichtigt.

Hans Peters, Vorstandsvorsitzender des Institut Bauen und Umwelt (IBU), kritisiert die unnötige Einschränkung der Datengrundlage in der seit 1. März 2023 geltenden neuen Version des QNG. Demzufolge sei es überhaupt nicht möglich, ökobilanzielle Vorteile, die sich aus der Auswahl eines spezifischen Produkts ergeben, in die QNG-Zertifizierung mit aufzunehmen. Bild: tdx/Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU)

(tdx) Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert der Staat seit Juli 2021 Nachhaltigkeitsaspekte durch eine eigene Nachhaltigkeitsklasse (NH). Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Voraussetzung für die Vergabe ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Die Erfüllung ist durch eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung anhand der abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse und auf Grundlage der Überprüfung ausgewählter realisierter Qualitäten nachzuweisen. „Die seit 1. März 2023 geltende neue Version des QNG verhindert jedoch die Berücksichtigung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Innovationen der Bauprodukthersteller“, sagt Hans Peters, Vorstandsvorsitzender des Institut Bauen und Umwelt (IBU). Hintergrund ist die Einschränkung der Datengrundlage.

 

Vorhandene Datenqualität sinnvoll nutzen

 

Obwohl das QNG fordert, dass sowohl bei Treibhausgasemissionen (THG), als auch dem Primärenergieverbrauch von Gebäuden bestimmte Maximalwerte eingehalten werden müssen, werden individuelle Informationen aus Ökobilanzen nicht berücksichtigt. Es sollen Umweltdaten von Bauprodukten herangezogen werden, die in der ÖKOBAUDAT, der Datenbank des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Ausgabe 2020-II hinterlegt sind. Diese basieren fast ausschließlich auf generischen Daten gemäß der alten Norm EN 15804 + A1, die nur die Umweltauswirkungen aus der Herstellung der Bauprodukte berücksichtigt. Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs), die beispielsweise vom IBU verifiziert und standardmäßig in die ÖKOBAUDAT übertragen werden, bieten aktuelle Daten auf der Grundlage von Ökobilanzen. Ein Großteil der EPDs ist zudem bereits konform mit der aktuellen Norm EN 15804 + A2. Diese beinhalten nicht nur verifizierte Daten zur Produktherstellung, sondern auch zum Lebenszyklus und dem End-of-life.

 

„Mit Einschränkung der Datengrundlage ist es bis auf Weiteres überhaupt nicht möglich, ökobilanzielle Vorteile, die sich aus der Auswahl eines spezifischen Produkts ergeben, in die QNG-Zertifizierung mit aufzunehmen“, erklärt Peters. Und das mit weitreichenden Folgen: „Wenn Umweltproduktdeklarationen (EPDs) für neue und innovative, oder sogar speziell für ein Projekt entwickelte Produkte nicht berücksichtigt werden können, würde dies einen deutlichen Dämpfer für die Bestrebungen der Bauindustrie zur Erlangung der Klimaziele bedeuten.“

 

IBU fordert kluge Entscheidung

 

Laut Peters wäre es eine kluge Entscheidung, die Nutzung von EPDs zumindest nach beiden Normen im Rahmen des QNG zu erlauben. „Der damit verbundene Anreiz zur Optimierung der Materialauswahl würde ein deutliches Reduktionspotenzial freisetzen und damit einen wichtigen Schritt hin zu einer klimaverträglicheren gebauten Umwelt darstellen.“ Es wäre auch ein deutliches Zeichen an die Hersteller, die beim IBU momentan über 2.000 EPDs veröffentlicht haben, dass ihre Anstrengungen sowohl im Bereich der Transparenz, aber auch der ökologischen Optimierung ihrer Produkte angemessen gewürdigt werden.

 

Weitere Informationen sind erhältlich beim Institut Bauen und Umwelt e.V., Hegelplatz 1, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 30 87 74 8 - 0, Fax: +49 (0) 30 30 87 74 8 - 29, E-Mail: info@ibu-epd.com sowie im Internet unter www.ibu-epd.com.

 

 

 

Über das IBU:

 

Das aus der bereits 1980 gegründeten Arbeitsgemeinschaft Umweltverträgliches Bauprodukt e.V. (AUB) hervorgegangene Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) ist eine Vereinigung von über 260 Unternehmen und Verbänden verschiedener Werkstoffbereiche der Bauindustrie, die sich dem nachhaltigen Bauen verpflichten. Das IBU ist international einer der führenden Programmbetreiber für Umwelt-Produktdeklarationen (Environmental Product Declaration, kurz: EPD) im Bauwesen und europaweit führende Organisation, die Bauprodukte nach der europäischen Norm EN 15804 deklariert. Hauptaufgabe des branchenübergreifenden und unabhängigen Informationssystems für Bauprodukte und Baukomponenten ist, deren Umweltwirkungen transparent zu machen und neutrale Informationen über den gesamten Lebenszyklus allen Baubeteiligten bereitzustellen. Damit schafft das IBU die Grundvoraussetzung dafür, dass der ökologische Aspekt in die Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden einfließen kann. Dank ihres 40-jährigen praktischen, wissenschaftlichen und politischen Engagements verfügt das IBU über einen Industriestandard, der sich in allen Bereichen der Baubranche etabliert hat. Damit behaupten die Bauproduktehersteller gegenüber anderen Industriezweigen seit vielen Jahren ihre Vorreiterrolle.

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